Kurze Geschichte der Schrift: Die Kanzleischrift
Die deutsche Kanzleischrift war vom 15. bis ins 19. Jahrhundert die bevorzugte Schrift für Urkunden, Verträge und amtliche Dokumente. Sie entwickelte
sich aus den spätmittelalterlichen Schreibschriften der fürstlichen und städtischen Kanzleien und diente einer möglichst einheitlichen und
repräsentativen Gestaltung schriftlicher Verwaltungsakte.
Als bedeutender Wegbereiter gilt Johann Neudörffer der Ältere (1497–1563), der 1538
ein einflussreiches Schreibbuch veröffentlichte. Seine Schriftvorlagen trugen wesentlich zur Standardisierung der deutschen Schreibschriften bei
und prägten die Ausbildung von Schreibern über Generationen hinweg.
Aus den Kanzlei- und Gebrauchsschriften des Spätmittelalters entwickelte sich im Laufe der frühen Neuzeit die deutsche Kurrentschrift als allgemeine
Handschrift für Alltag, Handel und Verwaltung. Die Kanzleischrift blieb hingegen eine besonders sorgfältig ausgeführte Form für Urkunden,
Reinschriften und repräsentative Schriftstücke. Beide Schriften standen in enger Beziehung zueinander und beeinflussten sich in ihrer Entwicklung
gegenseitig.
Charakteristisch für die Kanzleischrift sind kräftige Grundstriche, verhältnismäßig kurze Ober- und Unterlängen sowie kunstvoll gestaltete
Großbuchstaben. Zierschleifen und dekorative Elemente verliehen wichtigen Dokumenten zusätzlich einen repräsentativen Charakter. Aufgrund ihrer
sorgfältigen Ausführung war die Kanzleischrift weniger für schnelles Schreiben geeignet als die Kurrentschrift, bot jedoch eine höhere formale
Wirkung.
Mit den Verwaltungsreformen des 18. und 19. Jahrhunderts sowie dem steigenden Bedarf an schneller schriftlicher Kommunikation wurden einfachere
Schreibschriften bevorzugt. Die Kurrentschrift setzte sich zunehmend als allgemeine Verkehrsschrift durch, während die traditionelle Kanzleischrift
allmählich aus dem praktischen Gebrauch verschwand. Ihr Einfluss blieb jedoch in zahlreichen späteren deutschen Schreibschriften erhalten und ist
noch heute in historischen Handschriften erkennbar.
Die Kurrentschrift
Im 17. und 18. Jahrhundert entwickelte sich die Kurrentschrift zur vorherrschenden Handschrift im deutschsprachigen Raum. Sie wurde in Verwaltung,
Handel, Schule und privater Korrespondenz verwendet und verdrängte ältere regionale Schreibformen zunehmend. Dennoch bestanden weiterhin zahlreiche
landschaftliche Varianten, die das Erscheinungsbild der Schrift prägten.
Einen wichtigen Beitrag zur Vereinheitlichung der deutschen Schreibschrift leistete der Nürnberger Schreibmeister Michael Bauernfeind. In seinen
Anfang des 18. Jahrhunderts veröffentlichten Schreibvorlagen beschrieb er die Führung des Gänsekiels und die charakteristischen Strichformen der
Kurrentschrift. Die durch den schräg angeschnittenen Kiel entstehenden kräftigen Abstriche und feinen Aufstriche wurden zu typischen Merkmalen dieser
Schrift.
Im Zeitalter der Aufklärung wuchs das Bedürfnis nach einer besser lesbaren und einheitlichen Handschrift. Schulordnungen, Schreibmeisterbücher und
amtliche Vorschriften trugen dazu bei, regionale Besonderheiten allmählich zurückzudrängen. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts hatte sich eine
weitgehend standardisierte Form der deutschen Kurrentschrift herausgebildet, die im 19. Jahrhundert zur allgemeinen Schul- und Verkehrsschrift
wurde.
Das 19. Jahrhundert
Mit der Verbreitung der Stahlfeder im 19. Jahrhundert veränderte sich das Erscheinungsbild der deutschen Schreibschriften deutlich. Die bislang
verwendete, flexible Gänsefeder wurde zunehmend durch die wesentlich härtere und weniger nachgiebige Metallfeder ersetzt. Während die Kurrentschrift
ursprünglich an die Schreibeigenschaften des Gänsekiels angepasst war, ließen sich ihre charakteristischen Strichstärken und Schwünge mit der
Stahlfeder nur eingeschränkt ausführen.
Dadurch verloren viele Buchstabenformen an Deutlichkeit, und die Lesbarkeit zahlreicher Handschriften nahm spürbar ab. Besonders die feinen
Unterschiede zwischen einzelnen Zeichen wurden zunehmend schwerer erkennbar. Lehrer, Schriftpädagogen und Verwaltungsbeamte sahen darin ein
wachsendes Problem für den Schulunterricht und den amtlichen Schriftverkehr.
Beginn des 20. Jahrhunderts
Um den Schulunterricht zu vereinfachen, erhielt der Berliner Grafiker und Pädagoge Ludwig Sütterlin im Jahr 1911 vom Preußischen Kultusministerium
den Auftrag, eine neue Ausgangsschrift zu entwickeln. Sütterlin vereinfachte die traditionellen Formen der Kurrentschrift, richtete die Buchstaben
senkrecht aus und vereinheitlichte die Ober- und Unterlängen. Dadurch entstand die nach ihm benannte Sütterlinschrift, die insbesondere für den
Gebrauch mit der Stahlfeder geeignet war und von Schülerinnen und Schülern leichter erlernt werden konnte.
Zunächst wurde die neue Schrift in Preußen erprobt. Ab 1924 setzte sie sich zunehmend in deutschen Schulen durch und verdrängte dort die ältere
Kurrentschrift. Dennoch blieb die Sütterlinschrift keine eigenständige Schriftart, sondern stellte eine vereinfachte Form der deutschen
Schreibschrift dar. In Österreich sowie in einigen Regionen Deutschlands blieb die traditionelle Kurrentschrift noch längere Zeit im Gebrauch.
Das Schicksalsjahr 1941
Am 3. Januar 1941 veröffentlichte Martin Bormann, Leiter der Parteikanzlei der NSDAP, einen Erlass im Namen Adolf Hitlers,
der weitreichende Auswirkungen auf das Schriftwesen im Deutschen Reich hatte. Dieser sogenannte „Schrifterlass“ erklärte die gebrochenen Schriften –
insbesondere die Fraktur und die Sütterlinschrift – offiziell für nicht mehr erwünscht und leitete deren schrittweisen Ersatz durch die lateinische
Antiquaschrift ein.
Begründet wurde diese Entscheidung unter anderem mit der besseren internationalen Verständlichkeit der lateinischen Schrift.
Die nationalsozialistische Führung argumentierte, dass die gebrochenen Schriften angeblich „undeutsch“ geworden seien und im Ausland schwer lesbar wären.
Tatsächlich spielte jedoch auch die angestrebte Vereinheitlichung und Modernisierung der Verwaltung sowie die bessere Lesbarkeit für besetzte Gebiete
und internationale Kommunikation eine Rolle.
Ein weiterer Schritt folgte am 1. September 1941, als ein ergänzender Erlass festlegte, dass die
sogenannte „Schwabacher Judenlettern“ angeblich jüdischen Ursprungs seien und deshalb nicht weiter verwendet werden sollten. Diese Behauptung war
historisch falsch, wurde jedoch propagandistisch genutzt, um die Abschaffung der Frakturschrift zusätzlich zu rechtfertigen.
In der Praxis führte
der Schrifterlass dazu, dass ab 1941/42 nach und nach alle offiziellen Druckerzeugnisse, Schulmaterialien und Verwaltungsdokumente auf die
lateinische Schrift umgestellt wurden. Ab 1942 wurde in Schulen des Deutschen Reiches ausschließlich die lateinische Ausgangsschrift gelehrt.
Langfristig markierte der Erlass das Ende der jahrhundertelangen Tradition der gebrochenen deutschen Schriften im offiziellen Gebrauch. Nach dem
Zweiten Weltkrieg setzte sich die lateinische Schrift endgültig als Standard in Deutschland durch.
Quellen
Webseiten:
Hinweise:
Das Schriftbild der deutschen Kurrentschrift wurde mit freundlicher Genehmigung der Seite „Freunde der deutschen Kurrentschrift“ verwendet.
Der Schrifterlass Martin Bormanns (3. Jänner 1941) stammt aus dem Artikel „Verbot der Frakturschriften durch die Nationalsozialisten“ der Universität Heidelberg.
