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Kurze Geschichte der Schrift: die Kanzleischrift

Blatt mit Buchstaben der altdeutschen kanzleischrift Die „Deutsche Kanzleischrift“ war vom 15. bis ins 19. Jahrhundert für amtliche Dokumente und Schriftstücke gebräuchlich. Den Grundstein zur Entwicklung legte Johann Neudörffer der Ältere (1497-1563). 1538 veröffentlichte er ein Schreibbuch, in dem er die Kleinbuchstaben der Frakturschrift mit Linien verband und als Großbuchstaben weiterhin die Form der Großbuchstaben der Fraktur verwendete. Den Schreibern wurde freigestellt, ob sie senkrecht, rechtsschräg oder linksschräg den Text zu Papier brachten. Daraus entwickelte sich die Kurrentschrift für die Entwürfe der Dokumente und die Kanzleischrift für die Reinschrift von Akten. Eine Besonderheit der Kanzleischrift ist die Verzierung mancher Buchstaben mit Rauten und Quadern. Daher war sie auch nicht flüssig zu schreiben. Charakteristisch für die Kanzleischrift sind starke Grundstriche und kurze Ober- und Unterlängen.


Die Kurrentschrift

Schriftbild der Kurrentschrift Im 17. und 18. Jahrhundert entstand eine Vielfalt von Formen der Kurrentschrift. Michael Bauern-feind legte den Grundstock zur Entwicklung der Schreibschrift. 1710 legte er die Buchstabenformen für das „Schreiben mit dem Gänsekiel fest“. Die leichte Neigung der Auf- und Abstriche, ein typisches Kennzeichen der Kurrentschrift, fand allgemeine Verwendung. 1714 übernahm man in Preußen die Vorlagen des Schreibmeisters Hilmar Curas und die Form der Schrift wurde verbindlich genormt. Eine weitere Entwicklung der deutschen Schreibschrift ergab sich durch den Einfluss der englischen Schriftweisen. Diese unterschied sich hauptsächlich durch den Neigungswinkel von 60 Grad und den auf- und abschwellenden Linien bei den Buchstaben (Schwellzug). Gegen Ende des 18. Jahrhunderts verschwanden viele individuelle Ausprägungen und es entwickelte sich die „deutsche Schreibschrift“ so wie wir sie heute kennen. Bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts wurde sie als Hauptschrift in allen Bevölkerungsgruppen verwendet.


Im 19. Jahrhundert

Bild einer Stahl- oder Spitzfeder Die Erfindung der Stahlfeder (Spitzfeder) erforderte eine Weiterentwicklung der Schrift. Die Geschmeidigkeit der Naturfeder musste der starren Stahlfeder weichen. Besonders die an- und abschwellenden Striche, welche der Naturfeder zu Grunde lagen, konnten mit der Stahlfeder nur mit größter Mühe erreicht werden. Die Handhaltung war unnatürlich, die Ausführung der Bogenlinien erfolgte nicht mehr mit dem Federschnitt, sondern musste durch ständigen Druckwechsel der Stahlfeder erzeugt werden. In der Mitte des 19. Jahrhunderts versuchten mehrere Schreibmethodiker die Schrift der schwierigen Handhabung anzupassen. Die Rechtsneigung betrug bis zu 45 Grad und die Ober- und Unterlängen wurden unverhältnismäßig groß festgelegt. Darunter litt die Lesbarkeit der Schrift.


Beginn des 20. Jahrhunderts

Schriftbild der Sütterlin Schulschrift Die Kurrentschrift war nicht für das Schreiben mit der Stahlfeder geeignet. Dies erkannte die preußische Regierung und gab daher 1911 dem Grafiker Ludwig Sütterlin den Auftrag, eine einfachere und vor allem für Schulanfänger geeignete Schrift zu entwickeln. Sütterlin vereinfachte die Formen der Buchstaben und stellte sie senkrecht auf die Grundlinie. Ober- und Unterlängen waren gleich lang, der Schwellzug wurde eingeführt und die Schrift konnte dadurch leicht mit einer Redisfeder geschrieben werden. Als Schulschrift wurde sie 1914 versuchsweise und ab 1924 verbindlich unterrichtet. Bis 1941 wurde sie in den meisten deutschsprachigen Ländern gelehrt. Eine Ausnahme war Österreich: hier wurde weiterhin die Kurrentschrift unterrichtet.


Schicksalsjahr der Kurrentschrift

Bild des Schrifterlasses von Bormann Sütterlins Schrift setzte sich in allen Bereichen des öffentlichen Lebens durch. Ab dem Schuljahr 1935/36 durfte in allen deutschen Ländern nur mehr die Richtform der Verkehrsschrift von 1934 gelehrt werden. Grundlage war Sütterlins Schrift, jedoch wurden die kindlich wirkenden Kringel, die durch die Redisfeder entstanden, beseitigt. Im Jahr 1941 wurden im Deutschen Reich die gebrochenen und deutschen Schriften zugunsten der lateinischen Schrift abgeschafft. Unter Fadenscheinigen Angaben erfolgte das Verbot der Fraktur durch Martin Bormanns Erlass vom 3. Januar 1941. In diesem Erlass wurde die Fraktur nicht als deutsche Schrift, sondern als „Schwabacher Judenlettern“ bezeichnet. Daher wurde angeordnet, zunächst Bücher und Zeitschriften, nur noch in Antiqua statt wie bisher in Fraktur zu drucken. Am 1. September 1941 ordnete das Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung mit dem Normalschrifterlass eine Neuregelung des Schreibunterrichts in den Schulen an. Mit der „deutschen Normalschrift“ kam eine Form der lateinischen Schreibschrift zum Einsatz, die auf Sütterlins lateinisches Alphabet zurückgeht. Von 1942 bis 1945 durfte an den deutschen Schulen nur noch die „deutsche Normalschrift“ verwendet und gelehrt werden.

Verwendete Quellen zur Geschichte der Kurrentschrift:

  • Schriftgeschichte ➚
  • Deutsche Kurrentschrift ➚
  • Freunde der deutschen Kurrentschrift ➚
  • Das Schriftbild der deutschen Kurrentschrift wurde mit freundlicher Genehmigung von der Seite Freunde der deutschen Kurrentschrift entnommen.
    Der Schrifterlass Martin Bormann´s vom 3. Jänner 1941 wurde dem Artikel "Verbot der Frakturschriften durch die Nationalsozialisten" der Zeitschrift "Unimut" ➚ der Universität Trier entnommen: